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Nicht generell, aber bei bestimmten Einsatzzwecken ist die Original Registrierungsprozedur nicht zweckmäßig. Besonders dann, wenn es darum geht Spaß- oder Fake Bestellungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren oder
man dafür Sorge tragen will, dass neu erstellte Kuden Kontos vor dem Einkauf verifiziert werden. Das Double Opt-In Modul verfährt hier nach dem bereits bekannten Prinzip wie bei der Newsletter Anmeldung bei der die Anmeldung
zunächst durch den Interessenten bestätigt und somit auf Echtheit authentifiziert werden muss. Dazu erhält der Shop Kunden unmittelbar nach seiner Regsitrierung eine automatisch erstellte Email, die einen
Verifizierungs Link enthält. Erst mit Aufruf dieses Links und dem automatischen Abgleich mit den Anmeldedaten erfolgt die Zusendung der Zugangsdaten. Erst dann ist auch der Einkauf erst möglich.
Das Double Opt-In Modul hilft auch die nicht gerade seltenen Pseudo Kunden Registrierungen zu reduzieren, bzw. bietet durch eine Cronjob Unterstützung die Möglichkeit Kunden Konten, die binnen eines frei einstellbaren Zeitraums nicht aktiviert wurden, automatisch zu löschen. Zur Ausführung dieser Funktion ist Server seitig die Cronjob Funktionalität notwendig, kann jedoch auch durch externe und kostenlose Angebote ermöglicht werden. Information zur sicheren Authentifizierung der Kunden Identität finden Sie auch unter Wikipedia. Auszugsweise finden Sie hierzu nachfolgend eine mitunter wichtige Information, die besonders in Deutschland einen inzwischen hohen Stellenwert hat, wenn Kunden Daten auch genutzt werden, um diese für weiterführende Werbemaßnahmen zu verwenden. Dieses Verfahren wid im Übrigen vom Deutschen Direktmarketing Verband (DDV) empfohlen.
In Deutschland sind bestimmte Werbemaßnahmen nur nach erklärter oder mutmaßlicher Einwilligung zulässig. Dies ist vor allem in § 7 Absatz 2 Nummer 2, 3 UWG geregelt. Eine Verpflichtung zu Double-Opt-In besteht gesetzlich nicht. Allerdings ergibt sich für den Werbetreibenden das Problem, dass das einmal erklärte (single) Opt-In von einem Dritten stammen könnte. Hieran ist der wirklich Beworbene aber nicht gebunden. Auf ein Verschulden des Werbenden kommt es auch nicht an. Beispiel: Der Ex-Freund E der A möchte deren neuen Freund F eins auswischen. Deshalb geht er auf die Seite eines Anbieters pornographischer Filme, trägt die E-Mail-Adresse des F ein und erklärt dort durch Setzen eines Häkchens die Zustimmung, künftig mit Werbemails beliefert zu werden. Der Anbieter versendet daraufhin Mails an F. F hatte jedoch nie zugestimmt. Die Werbung ist daher rechtswidrig. Dass der Anbieter das nicht wissen konnte, spielt keine Rolle. Um dieses Problem zu vermeiden wird daher regelmäßig Double-Opt-In gewählt: Hier kann sich der Werbetreibende sicher sein, dass die Einwilligung zum E-Mail-Versand tatsächlich von dem Konto stammt, an welches später die Werbemails ausgeliefert werden. Die für das Double-Opt-In notwendige Nachfrage wird nicht als wettbewerbswidrig erachtet. Im obigen Beispiel ist also die Bitte um eine Bestätigungsmail des F nicht wettbewerbswidrig und daher risikofrei für den Anbieter. Lesen Sie mehr dazu bei Wikipedia
Das Double Opt-In Modul hilft auch die nicht gerade seltenen Pseudo Kunden Registrierungen zu reduzieren, bzw. bietet durch eine Cronjob Unterstützung die Möglichkeit Kunden Konten, die binnen eines frei einstellbaren Zeitraums nicht aktiviert wurden, automatisch zu löschen. Zur Ausführung dieser Funktion ist Server seitig die Cronjob Funktionalität notwendig, kann jedoch auch durch externe und kostenlose Angebote ermöglicht werden. Information zur sicheren Authentifizierung der Kunden Identität finden Sie auch unter Wikipedia. Auszugsweise finden Sie hierzu nachfolgend eine mitunter wichtige Information, die besonders in Deutschland einen inzwischen hohen Stellenwert hat, wenn Kunden Daten auch genutzt werden, um diese für weiterführende Werbemaßnahmen zu verwenden. Dieses Verfahren wid im Übrigen vom Deutschen Direktmarketing Verband (DDV) empfohlen.
In Deutschland sind bestimmte Werbemaßnahmen nur nach erklärter oder mutmaßlicher Einwilligung zulässig. Dies ist vor allem in § 7 Absatz 2 Nummer 2, 3 UWG geregelt. Eine Verpflichtung zu Double-Opt-In besteht gesetzlich nicht. Allerdings ergibt sich für den Werbetreibenden das Problem, dass das einmal erklärte (single) Opt-In von einem Dritten stammen könnte. Hieran ist der wirklich Beworbene aber nicht gebunden. Auf ein Verschulden des Werbenden kommt es auch nicht an. Beispiel: Der Ex-Freund E der A möchte deren neuen Freund F eins auswischen. Deshalb geht er auf die Seite eines Anbieters pornographischer Filme, trägt die E-Mail-Adresse des F ein und erklärt dort durch Setzen eines Häkchens die Zustimmung, künftig mit Werbemails beliefert zu werden. Der Anbieter versendet daraufhin Mails an F. F hatte jedoch nie zugestimmt. Die Werbung ist daher rechtswidrig. Dass der Anbieter das nicht wissen konnte, spielt keine Rolle. Um dieses Problem zu vermeiden wird daher regelmäßig Double-Opt-In gewählt: Hier kann sich der Werbetreibende sicher sein, dass die Einwilligung zum E-Mail-Versand tatsächlich von dem Konto stammt, an welches später die Werbemails ausgeliefert werden. Die für das Double-Opt-In notwendige Nachfrage wird nicht als wettbewerbswidrig erachtet. Im obigen Beispiel ist also die Bitte um eine Bestätigungsmail des F nicht wettbewerbswidrig und daher risikofrei für den Anbieter. Lesen Sie mehr dazu bei Wikipedia
- Mehrsprachig
- frei anpassbare Template Dateien für den Shop und den Email Vorlagen
- gesicherte Authentifizierung eines neu erstellten Kundenkontos durch doppelte Bestätigung
- freies Einstellen von Zeiträumen ab wann ein Kunden Account zur Löschung geennzeichnet wird
- Cronjob Unterstützung zur automatischen Löschung von nicht aktivierten Kunden Registrierungen
XT:Commerce 3.04 SP2.1
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Christian Zangenberg,Operations Manager
Dreher USA - Durham Boat Company, Inc.
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